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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12 (https://dejure.org/2012,18958)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.07.2012 - 1 M 67/12 (https://dejure.org/2012,18958)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 1 M 67/12 (https://dejure.org/2012,18958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolLVO LSA § 22 Abs. 1 S. 1
    Verwaltungsaktqualität einer dienstlichen Beurteilung; Grundsatz von Treu und Glauben als Grenze für die Überprüfbarkeit einer dienstlichen Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsaktqualität einer dienstlichen Beurteilung; Grundsatz von Treu und Glauben als Grenze für die Überprüfbarkeit einer dienstlichen Weisung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Denn er kann seine Einwendungen grundsätzlich auch noch in einem entsprechenden Auswahlverfahren und einem sich etwaig anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren anbringen, d. h. die Beurteilung auf diese Weise einer inzidenten Rechtsmäßigkeitsüberprüfung unterziehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07

    Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Wesen und Zweck einer dienstlichen Beurteilung schließen die entsprechende Anwendung der Jahresfrist von §§ 58 Abs. 2, 70 VwGO jedenfalls im Allgemeinen aus, zumal dienstliche Beurteilungen sich nicht alsbald rechtlich verfestigen, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden können ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 L 107/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 6 B 1001/10

    Inzidente Rechtmäßigkeitsprüfung der dienstlichen Beurteilungen eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06

    Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094

    Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • BFH, 16.06.1977 - III R 80/75

    Diskothek - Paneelverkleidung - Schalldämpfung - Gebäudebestandteil -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Das sogenannte Umstandsmoment ist auch bei einem Unterlassen verwirklicht, da das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten zur Rechtswahrung hier grundsätzlich ein positives Tun des Beamten verlangt (Bestätigung von OVG LSA, Beschluss vom 03.07.2012 - 1 M 67/12 -).(Rn.13).

    Soweit er sich dagegen wendet, dass der Senat seine Einwendungen gegen die vorbezeichnete dienstliche Beurteilung in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren als verwirkt angesehen hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ), ist dem nicht zu folgen.

    Hinzu kommt, dass sich der Kläger auf der Grundlage der erstmals angegriffenen dienstlichen Regelbeurteilung über den Zeitraum vom 1. Juni 2006 bis 31. August 2007 um eine Stelle beworben hat und er zudem in sein jetziges Statusamt befördert wurde ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ).

    Unabhängig vom Vorstehenden führte weder die Rechtswidrigkeit von § 22 Abs. 1 Nr. 2 PolLVO LSA noch von § 22 Abs. 2 Nr. 2 PolLVO LSA und damit deren Nichtigkeit zu dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf den §§ 47, 52 Abs. 2 GKG ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ) in der seit dem 1. August 2013 geltenden Fassung (§ 40 GKG).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 ME 258/12

    Verwirkung des Rechts zur Erhebung von Einwendung gegen eine dienstliche

    Die Bemessung des Zeitraums hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OVG SA, Beschluss vom 3.7.2012 - 1 M 67/12 -, juris Rn. 8-9; OVG NRW, Beschluss vom 13.10.2010 - 6 B 1001/10 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris Rn. 4; VGH BW, Beschluss vom 4.6.2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - BVerwG II C 16.72 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13

    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen

    Damit soll aber eine spezifische Zugangsvoraussetzung zur streitgegenständlichen Laufbahn geschaffen, nicht hingegen eine bestimmte - ernennungsunabhängige - Berufsausbildung in einem Studienfach ermöglicht werden ( vgl.: OVG LSA, Beschluss 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris; vgl. zu entsprechenden Aufstiegsregelungen: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2011 - OVG 4 B 53.09 -, juris ).
  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2018 - 12 L 982/18

    Stellenbesetzung einstweilige Anordnung dienstliche Beurteilung

    vgl. zur Allgemeingültigkeit einer Jahresfrist: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris Rn. 9 sowie Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 - jurisRn.
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